Position zur geplanten EEG-Novelle und der kommunalen Beteiligung an Wind
 

Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Teilhabe von Anrainerkommunen, um auf diesem Wege eine verbesserte Akzeptanz für Windenergieanlagen zu schaffen. So sieht es der nun vorliegende EEG-Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor, der einen neuen Paragrafen § 36k enthält. Diese Regelungen sehen wir kritisch.

Denn:

Die lokale Teilhabe würde somit auf eine Kommunalangabe reduziert, die zudem nicht zweckgebunden ist. Eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist im Entwurf nicht vorgesehen und daher in der Praxis strukturell benachteiligt. Insofern ist zu befürchten, dass genau die akzeptanzschaffenden Maßnahmen ausgebremst werden, mit denen in der Vergangenheit gute Erfahrungen bei erneuerbaren Energien gemacht wurden.

Link zum Positionspapier von eueco zur geplanten EEG-Novelle und kommunalen Beteiligung an Windenergieanlagen mit weiteren Informationen und Umfragedaten.

 

Erwähnungen in:
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