Die Eckpunkte einer Windenergie-an-Land-Strategie im Entwurf des BMWK zur Konsultation adressieren auch den Punkt „Gesellschaftlicher Rückhalt: Akteursvielfalt stärken und Kommunen am Ausbau beteiligen“. Demnach will das BMWK prüfen, „welche Spielräume für die Akzeptanz des EE-Ausbaus vor Ort die Entscheidung des BVerfG auch für die Bundesebene eröffnet. Auf dieser Grundlage können gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und der EE-Branche Vorschläge für eine weitergehende Kommunal- und Bürgerbeteiligung entwickelt werden.“
Stellungnahme von eueco:
Vollkommen richtig ist, dass der massive Ausbau von Solar- und Windparks nur gelingen wird, wenn die Menschen vor Ort mitgenommen werden. Sie brauchen Teilhabeoptionen – sowohl im Rahmen der der Planungsprozesse, also auch bei der finanziellen Beteiligung. Nur wenn Anwohnerinnen und Anwohner direkt an der Wertschöpfung der Erneuerbaren Energien beteiligt sind, kann sich auch eine Nachfrage nach Erzeugungsanlagen und eine breitenwirksame Unterstützung entwickeln, die vor allem in den ländlichen Gebieten so dringend gebraucht werden. Auf mehr Akzeptanz und Teilhabe wird es ankommen.
Wie diese Lösungen aussehen können, ist eine spannende Frage. Der Bundestag verweist in seinem Antrag auf die Kommunal- und Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland hatte diese schon vor Jahren verpflichtend eingeführt. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen wurden erst jüngst vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Und es haben sich schon erste erfolgreiche Beteiligungsprojekte vor Ort entwickelt, die zeigen, welche hohe Bedeutung es hat, die Menschen mitzunehmen.
Eine Blaupause für eine bundesweite Regelung ergibt sich daraus allerdings nicht. Generell ist es richtig, Kommunen aktiv einzubinden. Dort agieren die Entscheider*innen, die eine überaus wichtige Rolle von der Genehmigung bis hin zur lokalen Kommunikation haben. Zudem kann es über die Kommunen auch gelingen, der Bürgerschaft insgesamt einen Teil der Wertschöpfung zukommen zu lassen. Hier mehr Verbindlichkeit reinzubringen, ist ein kluger Weg. Kommunalbeteiligung sollte der Standard sein.
Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung als zweites wichtiges Instrument der Akzeptanzsteigerung sollte man differenzieren. Aus zehn Jahren Erfahrung und hunderten Beteiligungsprojekten wissen wir: Es gibt große regionale Unterschiede bei der Form und Nachfrage nach Beteiligung. Eine bundesweit einheitliche Regelung und eine Verpflichtung zur lokalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger könnten aufgrund der Komplexität übers Ziel hinausschießen.
Eine freiwillig gelebte finanzielle Bürgerbeteiligung und eine gesetzliche verankerte Kommunalbeteiligung bieten in ihrer Kombination hingegen ideale Voraussetzungen für eine hohe Akzeptanz. Was es allerdings dringend braucht, um auch die finanzielle Bürgerbeteiligung anzureizen, sind informelle Instrumente. Weiterhin ist eine chancenbetone Energiewende-Kommunikation, so wie der Bundeswirtschaftsminister sie derzeit vermittelt, extrem wichtig. Zudem können Leitfäden und Siegel helfen, Projektierern und Kommunen bessere Werkzeuge an die Hand zu geben, wie finanzielle Bürgerbeteiligung umgesetzt werden kann. Hieran sollte – auch jenseits von EEG-Regelungen gearbeitet werden.
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20. April 2023