Lokale Wertschöpfung ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Zubau der Erneuerbaren Energien. Das zeigen Umfragen immer wieder. So auch eine
aktuelle Erhebung in Bayern. Ein wichtiger Baustein ist dabei die finanzielle Bürgerbeteiligung. Regelmäßig erscheinen neue Publikationen zu diesem Thema: So erklärt die FA Wind in einem
aktuellen Infopapier, wofür Bürgerwindenergie steht und welche Formen der Beteiligung es gibt. Auch die Landesenergieagentur in Hessen hat kürzlich eine
Broschüre zur finanzielle Bürgerbeteiligung an Windenergieprojekten veröffentlicht und erklärt darin, wie Einnahmen besser vor Ort verbleiben. Wer sich für Beteiligung an Solarparks interessiert:
Hier geht’s zum neuen eueco-Leitfaden Bürgerbeteiligung PV.
Zudem wird weiter an neuen politischen Rahmenbedingungen gefeilt. Das BMWK prüft derzeit verpflichtende Regelungen für Beteiligungen an Solaranlagen (vgl.
PV-Strategie). Der Freistaat Sachsen analysiert politische Beteiligungsmodelle und hat sich mit
einem Gutachten dazu beraten lassen. Und in
Niedersachsen hat die Landesregierung zuletzt eine Verbändeanhörung über ein neues Beteiligungsgesetz durchgeführt. Sie will demnach verpflichtend regeln, dass Beteiligungen an Solar- und Windparks zum Standard werden. eueco und
zahlreiche Verbände teilen die Ziele, sehen jedoch die Umsetzung verpflichtender Regelungen mit Blick auf die Praktikabilität kritisch (
Link zur Stellungnahme eueco).
In Thüringen setzt man ebenfalls auf verpflichtende Beteiligungsformate, allerdings werden hier mehr Optionen angeboten. So sollen beispielsweise auch Strompreiserlösgutschriften oder Lokalstromtarife um Umkreis von 2,5 km um eine Windanlage als Bürgerbeteiligung möglich werden. Ein entsprechender
Gesetzesentwurf wurde im Juni eingebracht und wird nun diskutiert.