Q3 | 2024

Bürgerbeteiligung kompakt

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Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
Aktuelle Entwicklungen Bürgerbeteiligung

Beteiligungsgesetze haben in ganz Deutschland weiter Konjunktur. Im Juni hat das Saarland ein Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz (SGBG) verabschiedet. Es regelt die Möglichkeiten der direkten und indirekten finanziellen Beteiligung an PV- und Windanlagen, etwa in Form Anlageprodukten oder vergünstigten lokalen Stromtarifen und Sparprodukten. In Bayern wird fleißig an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, was die Grüne Opposition nicht daran hinderte, bereits einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen.                         
Der bundesweite Flickenteppich wächst damit weiter. Zwar nähern sich die gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer zunehmen an. Für Projektierer und Kommunen wird es jedoch zunehmend zur Herausforderung, den Überblick zu behalten (vgl. Grafik).                        
 


Aus einer Umfrage, die wir gemeinsam mit PWC umgesetzt haben, wissen wir, dass 75% der betroffenen Unternehmen eine bundeseinheitliche Lösung einfordern. Dieses und weitere Ergebnisse werden wir zeitnah als „Deutsche Studie Finanzielle Bürgerbeteiligung“ veröffentlichen. Wir informieren Sie dazu über diesen regelmäßigen Newsletter.                       

Ganz frisch kommt ein Referentenentwurf, der auch einen Absatz zum Thema Beteiligung enthält. Demnach soll in Bezug auf Länderregelungen zur Bürger- und Kommunalbeteiligung das von Anlagenbetreibern angebotene Volumen einer Bürger- und Kommunalbeteiligung auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Strommenge gedeckelt werden, zugleich aber auch unterschiedliche Beteiligungsformen sicherstellen. Dabei soll es dem Anlagenbetreiber möglich sein, eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Strommenge im Wege der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG anzubieten, soweit § 6 anwendbar ist. Die EnWG-Novelle geht nun in die Ressort- und Verbändeabstimmung.                    

Haben Sie schon eine Produkt für alle Länderregelungen?                 
Standardisierte Bürgerbeteiligung ist schon seit längerer Zeit gelebte Praxis bei Erneuerbaren Energien. Besonders im Rahmen verpflichtender Bürgerbeteiligung sind Transparenz, Flexibilität und Nachweisbarkeit gefragt. Haben Sie das Thema Bürgerbeteiligung noch nicht für sich standardisiert? Machen Sie doch einen Termin auf der WindEnergy Hamburg mit uns aus.

Bürgerbeteiligung im Markt
Digitale finanzielle Bürgerbeteiligung an der Energiewende
Als Anbieter von digitalen Beteiligungsplattformen freuen wir uns, dass das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt hat. Damit soll unter anderem der digitale Beitritt zur Genossenschaft vereinfacht werden. Das Gesetz geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampelregierung zurück und soll im Laufe des Jahres weiter beraten werden.                                               
 
News eueco
eueco auf WindEnergy mit kapitalmarktrechtlicher Sprechstunde

eueco begrüßt Sie wieder herzlich als Aussteller auf der WindEnergy Hamburg vom 24. bis 27. September 2024. Besuchen Sie uns in der Halle A1 Stand 213 zu folgenden Schwerpunktthemen:   
 

Entwicklung der gesetzlichen Regelungen Bürgerbeteiligung in den Bundesländern                     

Flickenteppich bei Länderregelungen? Für Wind & PV-Freiflächen Projekte gelten schon jetzt in einigen Bundesländern gesetzliche Vorschriften zur Bürgerbeteiligung. Weitere Bundesländer bereiten entsprechende Gesetze vor. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie mit unserer digitalen Standardisierungslösung alle Anforderungen einfach erfüllen können. Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin über folgenden Link, tel. unter 089-215511823 oder über messe@eueco.de:   

Holen Sie sich unseren neuen, kostenfreien Leitfaden Bürgerbeteiligung Windprojekte von uns!

Bürgerbeteiligung über Strombonusmodelle                    

Alternativen zur finanziellen Beteiligung in Form von Strompreisvorteilen bzw. Anwohnertarifen werden immer häufiger von Kommunen und Bürgern nachgefragt. Mit Strombonusmodellen kann dies einfach bedient werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie je nach Region und Bundesland passgenaue Beteiligungsmodelle anbieten können. Vereinbaren Sie gleich Ihren Termin über folgenden Link, tel. unter 089-215511823 oder über messe@eueco.de:

 

Kapitalmarktrechtliche Sprechstunde Repowering und Prospekterstellung 25.-26.9.                  

Die Zahl von Bürgerwindprojekten in Form von KG-Beteiligungen steigt wieder. Was sind die größten Herausforderungen der Aufstellung von Verkaufsprospekten? Vor allem planbare Durchlaufzeiten der Prospekterstellung und damit verbundene Kosten.     
Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker (Mitglied des juristischen Beirats des BWE / Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, www.unzicker-legal.de) steht Ihnen am 25.9. und 26.9. für Ihre kapitalmarktrechtlichen Fragen und zum Thema „Prospekterstellung und Billigung“ zur Verfügung. Voranmeldung benötigt über folgenden Link, tel. unter 089-215511823 oder über messe@eueco.de:

 

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Sep
24-27

WindEnergy Hamburg                                                                  
eueco Stand  Halle A1 213            

 
Okt
8

Netzwerkpartner-Webinar Bürgerbeteiligung                                                                  
Für Stadtwerke und Energieversorger 

 
Nov
5-7

32.Windenergietage Linstow                                                                  
eueco Forum 1 Bürgerbeteiligung am 5.11.

 
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