Gesetzliche Änderungen für KG-Beteiligungen stärken digitale Bürgerbeteiligung
Ein Jahr ist das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes inkraft. Im Bereich der Erneuerbaren hat es v.a. Auswirkungen auf die Praxis von Bürgerwindparks mit sich gebracht. Denn für die Emission von KG-Anteilen wurde u.a. die Einbindung eines sog. Finanzanlagenvermittlers notwendig. Damit wurde der Direktvertrieb von KG-Anteilen unterbunden. Jetzt rücken langsam die ersten Projekte in die Vertriebs- bzw. Einwerbephase, da sich die zugehörigen Verkaufsprospekte kurz vor Gestattung bei der BaFin befinden.