Bürgerbeteiligung im Markt Aktuelle Praxis Eine Rolle spielen im Rahmen der aktuellen Entwicklungen auch die Bürgerbeteiligungsgesetze in den Bundesländern. Zwar sind etwa in NRW erst wenige zählbare Projekte auf Basis bisher bestehender Regelungen in die Umsetzung gegangen. Aber die Logik, dass Wertschöpfung der Energieprojekte in der Region verbleiben und Anwohnende mitgenommen werden sollen, ist bei Projektträgern und Kommunen in aller Munde. Neues zu Ländergesetzen gibt es aus Mecklenburg-Vorpommern und Bayern: Zum BüGembeteilG Mecklenburg-Vorpommern gibt es zu vermelden, dass die Verbändeanhörung zum neuen Gesetz (welches das bestehende Gesetz ersetzen soll) erfolgt ist und es weiter in den Landtag, die Lesungen und die Ausschüsse, geht. Plan ist, dieses bis Ende des Jahres und auf jeden Fall vor dem Wahlkampf zu den Landtagswahlen zu verabschieden. Es liegt auf der Hand, dass es Kompromisse inhaltlicher Art wie zu den Beteiligungshöhen geben wird. Wir informieren dazu. Bezüglich der bayerischen Beteiligungsregelung im BayWiVG gibt es zusammenfassend zu sagen, dass nach dem ersten Entwurf, welcher nicht zustimmungsfähig war, ein Gesetz kommen wird. Aktuell finden die Einzelanhörungen dazu statt, so dass nach Sommerpause ein zustimmunsgfähiger Entwurf eingebracht werden kann. Höchstwahrscheinlich wird die Regelung in die Richtung bestehender Ländergesetze gehen, 0,2 ct./kWh auf Basis des §6 EEG den Kommunen vor Ort anbieten zu können. Sollte dies scheitern, würden im bayerischen Weg 0,3 ct. /kWh entrichtet werden müssen. Ob auch der Bund in diesem Bereich gesetzgeberisch wieder aktiv werden wird, bleibt abzuwarten. Neue Regelungen zu Bürgerstromtarifen stehen ja beispielsweise im Koalitionsvertrag. Im Spätsommer, so darf man vermuten, werden die ersten energiepolitischen Gesetzesvorhaben bekannter werden. Wir werden das weiter beobachten. |