Q1 | 2026 Bürgerbeteiligung kompakt |  |  |
| Unsere Schwerpunkte - Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
- Bürgerbeteiligung im Markt
- Fokusthema Stadtwerke Projektfinanzierung und Beispiele eueco
- Termine zur Bürgerbeteiligung
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Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft Aktuelle Entwicklungen Bürgerbeteiligung In Berlin verschärft sich die energiepolitische Debatte rund um das geplante EEG und das Netzpaket: Obwohl noch keine offziellen Gesetzesentwürfe vorliegen, wächst in der Erneuerbaren-Branche die Sorge über mögliche Änderungen bei Netzanschlüssen und Vergütungsregelungen. Während die Bundesregierung auf Systemkosten und Netzstabilität verweist, mobilisieren Verbände und Bürgerenergie-Akteure zunehmend öffentlich für die Energiewende – die kontroverse Diskussion dürfte sich bis in den Sommer hineinziehen. Gerade in dieser Gemengelage wird deutlich, welche Rolle kommunale Akteure im Energiesystem spielen können. Stadtwerke sitzen an einer interessanten Stelle im System. Netze, lokale Politik, Bürgervertrauen und Projekte treffen dort zusammen. In einer Zeit, in der Genehmigungen, Netze und Finanzierung gleichzeitig knirschen, kann genau diese lokale Verankerung ein echter Vorteil sein. Bürgerbeteiligung ist deshalb weniger PR – sie wird zunehmend ein Finanzierungsinstrument der Energiewende. Unser Fokusthema dieser Ausgabe.
Bürgerbeteiligung im neuen EEG – soll sie weiterhin eine Rolle spielen?
Ja – auch im EEG 2027 soll Bürgerbeteiligung gem. des aktuellen Leaks ein wichtiges Element der Energiewende bleiben. Ziel soll es weiterhin sein, die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu stärken, indem Kommunen und Bürger finanziell oder organisatorisch eingebunden werden. So sollen Anlagenbetreiber Kommunen weiterhin finanziell am Ausbau beteiligen können; künftig soll sich die Beteiligung stärker an der tatsächlich erzeugten Strommenge orientieren, was insbesondere bei Eigenverbrauch und Speichern mehr Planungssicherheit schaffen könnte.
Zudem sollen die bestehenden Länderregelungen zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz weiterhin möglich bleiben, sodass die Bundesländer ergänzende Vorgaben erlassen können. Offenbar werden hier zunächst keine weiteren Vorgaben geplant.
Insgesamt zeigt sich: Bürgerbeteiligung wird auch weiterhin ein wichtiger Baustein bleiben, um Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und gesellschaftliche Akzeptanz miteinander zu verbinden. Wie das im EEG schlussendlich geregelt wird, bleibt abzuwarten, wenn die formalen Gesetzesentwürfe kommen und die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind. Wir werden das im Auge behalten. |
| Bürgerbeteiligung im Markt Aktuelle Praxis Während die meisten Bundesländer in Deutschland bereits eigene Beteiligungsgesetze zur Förderung lokaler Akzeptanz und finanzieller Teilhabe am Ausbau erneuerbarer Energien eingeführt haben (zuletzt Bayern, in Kraft seit 1.1.26), gibt es nach wie vor einige Bundesländer, die keine verbindlichen landesgesetzlichen Regelungen geschaffen haben. Werfen wir den Blick auf den aktuellen Stand und die Bestrebungen:
Hessen Die Bundesregierung sieht zwar über das EEG Beteiligungsangebote (§6 EEG) die Option vor, eine verbindliche Landesnorm fehlt. Es gibt politische Initiativen und Entwürfe (z. B. aus dem hessischen Landtag), die eine stärkere lokale Teilhabe an Erneuerbare-Energien-Projekten fordern, doch diese sind bislang nicht gesetzlich verabschiedet worden und befinden sich im parlamentarischen Diskurs.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz besteht bisher kein Beteiligungsgesetz. Das EEG bildet die einzige rechtliche Grundlage für Beteiligung – mit freiwilligen Mechanismen für Betreiber. Parteipolitische Forderungen (unter anderem von grünen Akteuren) setzen sich zwar für ein Bürgerenergie- bzw. Beteiligungsgesetz ein, aber ein verbindlicher Landesrechtsrahmen ist bisher nicht in Kraft. Wie die neue Regierung sind nach der Wahl aufstellen wird, wird zu beobachten sein.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es ebenfalls keine eigene gesetzliche Beteiligungspflicht. Beteiligung findet hier vor allem über den Dialog im Planungsverfahren und auf freiwilliger Basis statt. Landesrechtliche Initiativen für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Gemeinden oder Bürgern wurden bislang nicht umgesetzt.
Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein gibt es kein eigenständiges Landesgesetz, das Betreiber von Wind- oder Solaranlagen zu einer verbindlichen finanziellen Beteiligung von Gemeinden oder Bürgern verpflichtet. Maßgeblich ist auch hier weiterhin die Bundesregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 6 EEG), wonach finanzielle Beteiligungen zulässig, aber nicht verpflichtend sind. Gemeinden können von Anlagenbetreibern Zahlungen auf freiwilliger Basis erhalten. Anders als in übrigen Bundesländern ohne eigenes Gesetz wird in Schleswig-Holstein strategisch auf konkrete Bürgerenergie-Initiativen und Förderprogramme gesetzt. Das Land hat einen Bürgerenergiefonds eingerichtet, der Projekte in Bürgerhand unterstützt und finanziell fördert – ein Ansatz, der auf lokale Teilhabe und Akzeptanz bei der Energiewende abzielt, auch wenn er nicht gesetzlich verpflichtend verankert ist.
Update zu Mecklenburg-Vorpommern Derzeit (Stand März 2026) befindet sich das BüGemBetG M-V immer noch in einer Novellierungsphase: Ein Entwurf der Landesregierung sieht vor, die Beteiligungspflichten weiter zu schärfen und auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einzubeziehen, verbindliche Zahlungen an Kommunen und Anwohner festzulegen und den Beteiligungsradius zu reduzieren (wir berichteten in Q4/25). Dieser Entwurf wurde Schritt für Schritt parlamentarisch beraten – unter anderem im Januar 2026 in einer öffentlichen Anhörung – und soll dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden.
Unser Eindruck bliebt weiterhin: Entwickler bzw. Betreiber können das Thema Bürgerbeteiligung mit all den Nuancen am Besten nutzen, wenn sie ihr Beteiligungskonzept standardisieren. Fallen Sie mit Projekte(n) unter ein Ländergesetz oder müssen Sie Beteiligung auch außerhalb von Länderregelungen anbieten? Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Projekt passend zu strukturieren. |
| Fokusthema Stadtwerke Projektfinanzierung – Beispiele, Leitfaden und Webinar Die Finanzierung erneuerbarer Energieprojekte ist ein brandaktuelles Thema für Stadtwerke. Ebenso erfordert der kommunale Ausbau klimaneutraler Wärmelösungen und entsprechender Infrastruktur erhebliche Investitionen. Gleichzeitig zeigt sich: Bürgerbeteiligung kann ein wirkungsvoller Baustein in der Projektfinanzierung sein. Sie ermöglicht nicht nur eine stärkere lokale Einbindung, sondern auch eine schnelle und erfolgreiche Bereitstellung von Kapital für konkrete Vorhaben.
Wie das in der Praxis funktioniert, bewiesen vor kurzem die Stadtwerke Lemgo mit ihrer Bürgerbeteiligung am Großwärmespeicher Lemgo: ein erfolgreiches Beteiligungsmodell wurde innerhalb weniger Wochen umgesetzt und binnen Tagen finanziert. Als eines von mehreren Beispielen verdeutlicht es, wie Beteiligungsangebote dazu beitragen, die Menschen vor Ort wertschöpfend einzubinden und den Beteiligungswillen bei lokalen Projekten zu nutzen (Link). Was steckt dahinter? Wir haben die wichtigsten Punkte und Erkenntnisse aktueller und vergangener Bürgerbeteiligungen von Stadt- und Gemeindewerken praxisnah für Sie zusammengefasst und in einen Leitfaden zum Thema Finanzierung gegossen. Ab sofort können Sie den eueco Leitfaden "Bürgerbeteiligung als Instrument der Eigenkapital- und Co-Finanzierung" bei uns anfordern. In Hinblick auf eine Lösungsmöglichkeit stellen wir gerne unser Produktblatt Finanzierung über Genussrechte zur Verfügung.
Unter folgendem Link können Sie den Leitfaden "Bürgerbeteiligung als Instrument der Eigenkapital- und Co-Finanzierung" digital erhalten. Weitere Informationen von Seiten eines Stadtwerks gewünscht? Passend dazu empfehlen wir Ihnen das Webinar Praxisnahe Bürgerbeteiligung für Stadtwerke der ASEW am 14.4.2026. Mit den SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH werfen wir gemeinsam den Blick auf konkrete Beteiligungsmodelle in den Bereichen Erzeugung, Wärme und Netze, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzierung:
- Motivationen Bürgerbeteiligungen und optimale Zielsetzung Stadtwerke
- Geeignete Modelle Bürgerbeteiligung für Stadtwerke
- Rechtliche Rahmenbedingungen und gelebte Praxis
- Bürgerbeteiligung als aktives Finanzierungsinstrument für die Energiewende Praxisbeispiel der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
Sind Sie interessiert und möchten auch teilnehmen. Eine Teilnahme ist nicht nur ASEW-Mitgliedern vorbehalten. Folgend sehen Sie detaillierte Informationen. |
| Veranstaltung Aussteller auf Windbranchentag Schleswig-Holstein am 15.04.2026 Der Windbranchentag S-H steht im Zeichen aktueller politischer Entwicklungen, der komplexer werden Herausforderungen und des Kostendrucks bei Erneuerbare-Energien-Projekten. Um Projekte wirtschaftlich tragfähig umzusetzen, gewinnt professionelle Bürgerbeteiligung weiter an Bedeutung – insbesondere durch Standardisierung und effiziente Prozesse.
eueco ist mit einem eigenen Stand vertreten und zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung: für Projektierer, Bürgerwindparks und Stadtwerke. Ob standardisierte digitale Beteiligungslösungen, rechtssichere Umsetzung oder die Integration in Finanzierungskonzepte – wir zeigen, wie Bürgerbeteiligung heute praktisch funktioniert. Haben Sie bspw. Fragen zu: - Strukturierung und Finanzierung Beteiligungsprojekte
- Digitale Einwerbung sowie Verwaltung Bürgerbeteiligungen
- Finanzanlagenvermittlung, Kommanditistenverwaltung und Abrechnung für Bürgerwindparks?
Besuchen Sie uns auf dem Windbranchentag Schleswig-Holstein 2026 und kommen Sie mit uns ins Gespräch. Machen wir einen Termin aus: |
| Praxiswissen Umfassende Aktualisierung unserer Leitfäden zur Bürgerbeteiligung In den vergangenen Jahren haben wir unsere Leitfäden vor allem punktuell ergänzt und aktualisiert. Jetzt gehen wir bewusst weiter: Wir überarbeiten unsere Leitfäden grundlegend und bringen sie inhaltlich, strukturell und strategisch auf den aktuellen Stand. Hintergrund sind neue regulatorische Entwicklungen, veränderte Marktanforderungen und zahlreiche Praxiserfahrungen aus Projekten. Die "neuen" Leitfäden richten sich zunächst an: - Stadtwerke: Bürgerbeteiligung als Instrument der Eigenkapital- und Co-Finanzierung
- Projektierer: Finanzielle Bürgerbeteiligung als Instrument der Projektfinanzierung und Akzeptanzsicherung
- Stadtwerke: Leitfaden Finanzielle Bürgerbeteiligung als strategisches Instrument der Energiewende
Nachfolgend können Sie die ersten drei thematischen Leitfäden digital anfordern. |
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