Q2 | 2026

Bürgerbeteiligung kompakt

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Unsere Schwerpunkte 

  • Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
  • Bürgerbeteiligung im Markt
  • Fokusthema Strombonus
  • Neue Leitfäden zur Bürgerbeteiligung und Termine
AKTUELLES
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Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
Aktuelle Entwicklungen Bürgerbeteiligung

In Deutschland wird weiterhin intensiv über Energiepreise und neue energiepolitische Gesetze diskutiert. Nachdem das Bundeskabinett am 7. Mai bereits das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sowie das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen hat, werden in den kommenden Wochen weitere Entscheidungen zur EEG-Novelle und zum sogenannten Netzpaket erwartet.

Auch die zukünftige Entwicklung der erneuerbaren Energien bleibt ein zentrales Thema. Vor allem die SPD setzt im Zusammenhang mit der Irankrise deutliche Signale zugunsten der Energiewende. Gleichzeitig zeigen stark überzeichnete Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen, dass mit zahlreichen neuen Projekten gerechnet wird.

Zunehmend rückt dabei auch die Frage der Beteiligung von Bürgern und Kommunen in den Fokus. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert einen bundeseinheitlichen Rahmen für Beteiligungsgesetze, da die Regelungen der Bundesländer derzeit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Zudem verlangt der Verband mehr Transparenz bei Zahlungen an Kommunen nach § 6 EEG. Im Zusammenhang mit der laufenden EEG-Novelle könnte das Thema bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden. 
Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich, dass sich die Bürger- und Kommunalbeteiligung zunehmend von einzelnen landesrechtlichen Regelungen zu einem bundesweit relevanten energiepolitischen Thema entwickelt. Gleichzeitig gibt es auch auf Ebene der Bundesländer weiterhin neue Entwicklungen. 

Gemeinden und Bürgerbeteiligungsgesetz Mecklenburg Vorpommern: Zwischen gesetzlicher Verpflichtung und praktikabler Umsetzung

Das novellierte Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) soll Gemeinden sowie Einwohner finanziell beteiligen und dadurch die regionale Akzeptanz stärken. Nach Erteilung der Genehmigung muss der Vorhabenträger ein gesetzlich vorgesehenes Beteiligungsangebot anbieten – kann dabei aber auch individuelle Modelle verhandeln.
Vorgesehen ist, dass Gemeinden sowie der Einwohnerkreis jährlich je 5.000 € pro installiertem Megawatt erhalten. Im Mittelpunkt der Einwohnerbeteiligung stehen insbesondere zwei Beteiligungsformen: 

  • Strompreisgutschriften
  • Haushaltsbezogene Direktzahlungen

Diese Modelle ermöglichen eine unmittelbare finanzielle Beteiligung der Menschen vor Ort und gelten im Falle von Strompreisgutschriften als vergleichsweise einfach umsetzbar. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht nur in der Höhe der Zahlungen, sondern in der organisatorischen Umsetzung. Genau das unterscheidet Mecklenburg-Vorpommern von den Beteiligungsmodellen anderer Bundesländer, da die Gemeinde im Rahmen der Einwohnerbeteiligung in die Abwicklung der Beteiligung einbezogen werden kann. Aus Sicht vieler Projektierer dürfte daher ein Strompreisgutschriftmodell deshalb das deutlich anwenderfreundlichere und stabilere Modell sein. Denn haushaltsbezogene Direktzahlungen können unter diesem Gesetz nicht nur problematischer, sondern auch aufwendiger werden. 
Ergebnisse zur Frage ( aus LEKA-Schulung "Das neue Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz für Betreiber“ am 13.05.2026): „Sehen Sie sich eher im Standardmodell oder in einer individuellen Beteiligung?“ Antworten: 

  • Standardmodell 1 (Pauschalzahlung): 37 Stimmen
  • Standardmodell 2 (Anteilskauf): 1 Stimme
  • Individuelle Beteiligung (Realmaßnahmen): 27 Stimmen

Unsere eueco-Bewertung: Beteiligungsmodelle müssen administrativ tragfähig sein und bleiben. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Vorhabenträger bewusst von einfachen digitalen und standardisierten Beteiligungsprozessen abweichen. Eine mögliche Lösung liegt deshalb in bewusst einfachen und standardisierten Modellen. Ein sogenanntes digitales, praxisbezogene Strombonus-Modell nach eueco kann den Verwaltungsaufwand eliminieren und gleichzeitig Streitpotenzial minimieren. 


Plant Rheinland-Pfalz auch ein eigenes Bürgerenergiegesetz? Weiteres Bundesland könnte folgen

Bisher gibt es kein Beteiligungsgesetz in Rheinland-Pfalz. Damit ist das Bundesland neben Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein eines der wenigen verbleibenden größeren Bundesländer ohne gesetzlicher Regelung zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung an Erneuerbaren Energien. Im Koalitionsvertrag 2026–2031 bekennt sich die Landesregierung in Rheinland-Pfalz klar zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien als zentralem Bestandteil der Energieversorgung und kündigt ein eigenes Bürgerenergiegesetz an. Ziel ist es, Bürger und Kommunen stärker an der Energieerzeugung vor Ort zu beteiligen und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Wir werden uns die Details genauer ansehen, wenn das Gesetz vorgelegt wird. 


Nächstes Bundesland will § 6 EEG landesweit verpflichtend einführen

Auch Baden-Württemberg setzt künftig verstärkt auf gesetzlich geregelte Beteiligung bei erneuerbaren Energien. Im aktuellen Koalitionsvertrag betont die Landesregierung das Ziel, die Energieversorgung unabhängiger von fossilen Importen zu machen und den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen dabei ein klimaneutrales, sicheres und bezahlbares Energiesystem sowie leistungsfähige Netzinfrastrukturen. 

Besonders relevant für die Bürger- und Kommunalbeteiligung: Baden-Württemberg kündigt an, Kommunen künftig verbindlich an den Erträgen von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu beteiligen. Dafür soll § 6 EEG landesweit verpflichtend umgesetzt werden, um finanzielle Vorteile direkt vor Ort entstehen zu lassen.

Damit reihen sich Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in die wachsende Zahl der Bundesländer ein, die gesetzliche Beteiligungsmodelle für Wind- und Energieprojekte schaffen oder weiterentwickeln. 

Die Entwicklung zeigt deutlich: Bürgerbeteiligung wird zunehmend zu einem festen Bestandteil moderner Energiepolitik und zu einem aus gesetzgeberischer Sicht wichtigen Faktor für Akzeptanz und regionale Teilhabe.

 
Bürgerbeteiligung im Markt
Aktuelle Praxis

Neue Kommunalstudie zeigt: Energiewende vor Ort stößt auf großes Interesse – aber auch auf strukturelle Grenzen


Eine neue bundesweite Befragung von Bürgermeistern zeigt, dass Kommunen die Energiewende bereits aktiv vorantreiben. In den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität werden vielerorts Projekte umgesetzt oder konkret geplant, das Interesse an erneuerbaren Energien ist insgesamt sehr hoch.

Gleichzeitig benennt die Studie zentrale Herausforderungen: Fehlende Netzkapazitäten werden von 97 Prozent der Kommunen als Problem gesehen, zudem beschreiben 73 Prozent ihre Haushaltslage als angespannt. Trotz dieser Hürden zeigt sich, dass die Energiewende zunehmend auch als wirtschaftliche Chance wahrgenommen wird. Bereits heute erzielen zwei Drittel der Standortkommunen Einnahmen aus EE-Projekten – etwa über Gewerbesteuer, Pachtzahlungen oder Beteiligungen nach § 6 EEG. 

Besonders hervorzuheben ist dabei die wachsende Bedeutung lokaler Beteiligungsmodelle. Die Studie betont:„Die Bürgerinnen und Bürger können auch finanziell teilhaben, etwa durch Pachteinnahmen für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer, über Nachrangdarlehen, als Teilhabende in Genossenschaften oder Kommanditgesellschaften und nicht zuletzt durch günstige lokale Stromtarife...“ 

Auch die regionalwirtschaftlichen Effekte werden klar hervorgehoben:
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien löste in den Beispielgemeinden vielfältige wirtschaftliche Effekte aus.“ Die Ergebnisse unterstreichen damit erneut die Bedeutung praktikabler und langfristig tragfähiger Beteiligungsmodelle für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger.

 

 
Fokusthema 
Digitaler Strombonus als passendes Beteiligungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem neuen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) steigen die Anforderungen an die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden bei Wind- und Solarprojekten deutlich. Das Gesetz sieht verschiedene Beteiligungsformen vor, darunter Strompreisgutschriften, vergünstigte Stromtarife sowie Haushaltsdirektzahlungen. Besonders der digitale Strombonus als Praxismodell für Strompreisgutschriften bietet hierbei die Lösung, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher abbilden zu können. 

Im Gegensatz zu klassischen Direktzahlungen reduziert der Strombonus den organisatorischen Aufwand erheblich. Direktzahlungen erfordern die manuelle Organisation von Berechtigten, Bankdaten, Zahlungslisten und Nachweisen. Gerade in M-V entstehen durch mehrere beteiligte Gemeinden, gesetzliche Fristen und umfangreiche Beteiligungsverfahren komplexe Abstimmungsprozesse. 

Der digitale Strombonus vereinfacht diese Abläufe durch eine zentrale Plattform: Bürger registrieren sich eigenständig, laden einmal jährlich ihre Stromrechnung hoch und erhalten eine Auszahlung. Dadurch werden Verwaltungsaufwand, Fehlerquellen und Koordinationsprobleme deutlich reduziert. 

Ein weiterer Vorteil liegt in der rechtlichen Ausgestaltung. Darin unterscheidet sich der Strombonus von einer einfachen Zuwendung und bietet eine rechtlich tragfähige und praxiserprobte Grundlage für die Beteiligung der Bevölkerung. Neben der rechtlichen Sicherheit verbessert der Strombonus auch die Akzeptanz vor Ort. Während klassische Direktzahlungen häufig lediglich als Geldleistung wahrgenommen werden, schafft der Strombonus einen direkten Bezug zwischen regionaler Energieerzeugung und Stromverbrauch der Bürgerinnen und Bürger. Die Beteiligung wird damit sichtbarer, transparenter und stärker mit der Energiewende vor Ort verbunden.

Der Strombonus zeigt somit, wie sich die komplexen Anforderungen des Beteiligungsgesetzes durch digitale Prozesse deutlich effizienter umsetzen lassen. Standardisierte Abläufe, automatische Nachweise und eine transparente digitale Abwicklung schaffen ein skalierbares Beteiligungsmodell, das sowohl organisatorisch als auch rechtlich optimiert ist.

 
Veranstaltungen
Als Partner 

The Blue Beach – Sommerfest am 28.05.2026 in Hamburg

Als Partner von The Blue laden wir Sie am 28. Mai zu einem unkomplizierten Austausch ein. In entspannter Beach-Atmosphäre entstehen Gespräche oft ganz von selbst – eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bekannte Gesichter wiederzutreffen. Bereits zum sechsten Mal bringt die Veranstaltung Menschen zusammen – Im Mittelpunkt stehen der persönliche Austausch, neue Impulse und das einfache Kennenlernen potenzieller Partner und Branchenkolleginnen und -kollegen. Wir unterstützen die Vernetzung aktiv. Ca. 351 Teilnehmende von rund 180 Unternehmen sind bisher angemeldet. Die Tickets werden knapp – wir haben aber noch ein paar vergünstigte Resttickets. Seien Sie schnell.

Praxiswissen
Neue Leitfadenreihe zur Bürgerbeteiligung

Für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien gewinnt Bürgerbeteiligung zunehmend an Bedeutung. Steigende gesetzliche Anforderungen, wachsender Finanzierungsbedarf und höhere Erwartungen an Transparenz und lokale Wertschöpfung stellen Projektträger vor neue Herausforderungen.

Die eueco GmbH hat daher eine neue Leitfadenreihe entwickelt, die sich gezielt an Projektierer, Stadtwerke und Kommunen richtet. Die praxisorientierten Leitfäden unterstützen bei Planung, Organisation und Umsetzung von Bürgerbeteiligungsprojekten – von rechtlichen Rahmenbedingungen über geeignete Beteiligungsmodelle bis hin zur digitalen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. 

Ziel ist es, Bürgerbeteiligung strukturiert und praxisnah einzusetzen, um Akzeptanz, Finanzierung und regionale Wertschöpfung nachhaltig zu stärken. Die Leitfäden stehen ab sofort online zur Verfügung.

  • Projektierer: Finanzielle Bürgerbeteiligung als Instrument der Projektfinanzierung und Akzeptanzsicherung
  • Stadtwerke: Leitfaden Finanzielle Bürgerbeteiligung als strategisches Instrument der Energiewende sowie Leitfaden Bürgerbeteiligung als Instrument der Eigenkapital- und Co-Finanzierung
  • Kommunen: Finanzielle Bürgerbeteiligung bei Projekten erneuerbarer Energien – Rolle, Möglichkeiten und Umsetzung über Projektgesellschaften

HIER können Sie die Leitfäden digital anfordern.

LEITFÄDEN 2026
Bürgerbeteiligung komprimiert
TREFFEN SIE UNS
Nächste Termine
Mai
28 

The Blue Beach – Sommerfest

Link und Programm

Hamburg

 
Jun

VNEW – Finanzierung von Investitionsvorhaben über Bürgerbeteiligung
Itzehoe

 
Jun
23-25 

Intersolar Europe München 

Aussteller Halle A4 Stand 555
München

 
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