Q3 | 2026

Bürgerbeteiligung kompakt

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Unsere Schwerpunkte 

  • Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
  • Bürgerbeteiligung im Markt
  • Fokusthema Zahlungen als Bürgerbeteiligungsmodell
  • Termine Bürgerbeteiligung/WindEnergy Hamburg
 
Messen und Veranstaltungen
WindEnergy Hamburg 

Es gibt sicher etwas zu besprechen - sehen wir uns zwischen dem 22.9. und 25.9 auf der WindEnergy?

Wollen Sie beispielsweise Ihre Kommanditistenverwaltung oder Pachtabrechnungen vereinfachen? Oder ein neues Projekt in Bezug auf eine Kommunal- und Bürgerbeteiligung strukturieren? Schauen wir uns Ihren Bedarf an.

Vereinbaren wir unseren Termin: In Halle A1, am Stand 108. Wir freuen uns auf Ihre Aufgabenstellung und darauf, Sie persönlich zu sehen. 

 

AKTUELLES
Ihre News
Bürgerbeteiligung in Politik und Gesellschaft
Aktuelle Entwicklungen Bürgerbeteiligung

Nicht nur energiepolitisch steht ein spannender Herbst bevor. Das EEG und das sogenannte Netzpaket werden im September in den Bundestag eingebracht und dort debattiert werden. Die Ergebnisse werden von der Branche mit Interesse verfolgt, schließlich hängen viele Projekte der kommenden Monate und Jahre von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Generell wird damit gerechnet, dass der Ausbau im Jahr 2027 sowohl bei Wind- als auch PV-Projekten in der Freifläche ambitioniert weiter gehen wird. Aber gemäß der bisherigen Entwürfe könnte es im § 6 EEG 2027 bei der Kommunalen Beteiligung zu kleineren Anpassungen kommen. Der Paragraph 22b Abs. 6, demzufolge die Bundesländer weitergehende Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung treffen können, soll gemäß der ersten Entwürfe unverändert so bleiben. Ob beides am Ende so vom Bundestag beschlossen wird, ist offen. Denn in der Branche gibt es durchaus auch Stimmen, die sich etwa für weitergehende Regelungen auf Bundesebene einsetzen. 

Wie relevant Beteiligung an der Energiewende ist, verdeutlicht mal wieder eine Studie. Das Fair Finance Institutes (FaFin) und die Bürgerbewegung Finanzwende haben im Juli 2026 darauf verwiesen, wie wichtig Beteiligung ist, aber auch, dass die Potenziale noch nicht ausgeschöpft werden. Sie machen Vorschläge wie die regionale Finanzierung Akzeptanz und Investitionsbereitschaft erhöhen kann.


Entwicklungen Ländergesetze

Hessen 
Die hessische Landesregierung hat am 8. Juni 2026 den Entwurf für ein Hessisches Gemeinde-Energie-Beteiligungsgesetz vorgelegt; es soll noch 2026 Gesetz werden (Link). Hessen versucht, relativ unkompliziert die §-6-EEG-Zahlung verpflichtend zu machen. 
Vorgesehen sind: 0,2 Cent/kWh für betroffene Gemeinden, sowohl Wind als auch Solar, Zweckbindung für akzeptanzsteigernde Maßnahmen, beispielsweise Schwimmbäder, Spielplätze, Gemeindehallen oder Infrastruktur. 

Thüringen
Die Landesregierung hat im August 2026 ein Energiegesetz angekündigt hat, das die kommunale Beteiligung ausweiten und insbesondere Solar-Freiflächenanlagen einbeziehen soll (Link): Kommunen sollen selbst Wind-, Solar- und Biomasseanlagen betreiben können. Die kommunale Beteiligung an Windenergie soll von 0,2 auf 0,3 Cent/kWh steigen. Die Beteiligungspflicht soll auf Solar-Freiflächenanlagen ausgeweitet werden. Regional erzeugte Energie und regionale Wertschöpfung sollen stärker miteinander verbunden werden. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2026 in den Landtag kommen.

Nordrhein-Westfalen 
NRW hat das Bürgerenergiegesetz 2026 angepasst. Die wichtigsten Änderungen haben es nicht mehr in unseren letzten Newsletter geschafft. Hier die Zusammenfassung (Link): Für neue Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete kommt eine zusätzliche Beteiligung von 0,1 ct/kWh für die betroffenen Gemeinden hinzu. Direktstrommodelle für Gewerbe und Industrie werden erleichtert. Verfahren und Fristen werden klarer geregelt und vereinfacht, um den Abschluss von Beteiligungsvereinbarungen zu erleichtern. 

Haben Sie ein Projekt unter dem NRW-Gesetz? Wir sehen häufig Schwierigkeiten in der Einigung mit der Kommune. Wichtig ist daher, die optimalen Beteiligungstools zu kennen. Sprechen Sie uns an.  

 
Bürgerbeteiligung im Markt
Aktuelle Praxis

Bürgerbeteiligung: Erfolgreichstes erstes Halbjahr für eueco


Im ersten Halbjahr 2026 hat eueco zahlreiche Bürgerbeteiligungen für Wind- und Solarprojekte sowie auch für Wärmeinfrastruktur begleitet. Dieses Jahr werden es erstmalig über 150 Beteiligungsprojekte werden. Besonders erfolgreich waren der Windpark Erftstadt, bei dem 2 Mio. Euro innerhalb von nur fünf Stunden gezeichnet wurden, und der Großwärmespeicher der Stadtwerke Lemgo, der mit 2 Mio. Euro innerhalb von vier Tagen vollständig finanziert war. Weitere Beteiligungen starteten unter anderem in Gottmadingen, Magolsheim, Amelsbüren, Litzendorf-Hohenellern, Memmelsdorf und Weißenbrunn.

Nicht immer ist die Einwerbegeschwindigkeit von Bedeutung, wenngleich dies gerade medial immer wieder Aufmerksamkeit erfährt. Denn viele Beispiele zeigen auch: Bürgerkapital entwickelt sich zunehmend zu einem Finanzierungsbaustein für die regionale Energiewende – von Wind und PV bis hin zu Wärmeinfrastruktur. 

Sprechen Sie uns gerne auf der WindEnergy in Hamburg an.

 
Fokusthema 
Zahlungen als einfachste Form der Bürgerbeteiligung?

In den Landesgesetzen zur Bürgerbeteiligung findet sich zunehmend der Ansatz (strom-)bezogener Zahlungen. Genannt werden beispielsweise Haushaltsdirektzahlungen und Stromrechnungsgutschriften im BüGembeteilG M-V, pauschale Zahlungen im BürgEnG NRW und BayWiVG, Direktzahlungen im NWindPVBetG NDS sowie die Strompreiserlösgutschrift im Thüringer Modell. 
Zahlungen erscheinen zunächst als eine besonders einfache und niedrigschwellige Form der Bürgerbeteiligung: Der administrative Aufwand ist vergleichsweise gering und der finanzielle Vorteil für die Bürger unmittelbar nachvollziehbar. Allerdings bleiben die genannten Begriffe in den Landesgesetzen häufig weitgehend unbestimmt. Insbesondere wird nicht immer klar geregelt, wie eine solche Zahlung rechtssicher, transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden soll. 
In der Praxis zeigt sich daher, dass für Bürgerangebote nicht immer das passende Modell gewählt wird. Entscheidend ist zunächst eine belastbare Rechtsgrundlage für die konkrete Zahlung. Eine pauschale Direktzahlung ist nicht automatisch rechtssicher, nur weil das jeweilige Landesgesetz sie als mögliche Beteiligungsform nennt. Fragen der Gleichbehandlung, Nachweisbarkeit, Transparenz und Abwicklung müssen  berücksichtigt werden. 
Ein besonders einfach umsetzbares Modell ist daher ein Strombonus als Zahlung gegen Vorlage einer Stromrechnung. Der Bonus ist an einen konkreten, nachvollziehbaren Nachweis geknüpft, rechtlich sauber ausgestaltet und wird vollständig digital abgewickelt. Damit lässt sich eine zahlungsbasierte Beteiligung auch unter unterschiedlichen Landesgesetzen standardisiert umsetzen. 
Gerade dort, wo zunächst eine Beteiligungsvereinbarung mit der Kommune erreicht werden muss, können folgende Varianten angeboten werden: 

  • Strombonus standard (Zahlung Fixbetrag auf eingereichte Stromrechnung)
  • Strombonus individuell (Zahlung auf Basis Haushaltsstärke bzw. -mitglieder)
  • Bürgerbonus (Zahlung pro Kopf; Bestätigung der Auszahlungsberechtigung durch zuständige Kommune). 

 

Tipp aus dem Netzwerk
Flächensicherung einfacher machen: Mit Goal100 Projekte strukturiert vorbereiten

Goal100 stellt als Web-GIS Plattform vielfältige Geo-Informationen zur Flächensicherung bereit. Über 50 Datenebenen zu Regionalplänen, Schutzgebieten, Stromnetzen und Energieanlagen erleichtern die erste Bewertung möglicher Standorte, ohne diese aus verschiedensten Datenquellen selber zusammentragen zu müssen. 

Ob alleine oder im Team, im goal100.studio können Flächen analysiert, Flurstücke Projekten zugeordnet, Eigentümerinformationen organisiert und der Akquise- und Sicherungsstatus gepflegt werden. Darüber hinaus lassen sich erste Layouts für Windparks und BESS-Projekte zeichnen. Für Wind- oder Co-Location-Projekte interessant sind zudem die aufbereiteten Genehmigungsdaten. Sie ergänzen das Marktstammdatenregister unter anderem um Anlagen, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden oder bereits einen EEG-Zuschlag erhalten haben. So lassen sich Entwicklungen in einer Region frühzeitiger einordnen. 

Gerade für Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Projektakteure ist der niedrigschwellige Zugang interessant. So werden professionelle Werkzeuge für Flächenanalyse und Projektorganisation auch ohne eigenes GIS-Team oder hohe Anfangsinvestitionen nutzbar. Damit schafft Goal100 eine praktische Grundlage, um regionale Energieprojekte strukturiert vorzubereiten – auch dort, wo Kommunen und Bürger später aktiv beteiligt werden sollen.

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